Photovoltaik & Steuer 2026:
Was Sie wirklich wissen müssen
0 % Mehrwertsteuer, Einkommensteuer-Befreiung bis 30 kWp, keine Liebhaberei mehr nötig. Die steuerlichen Regeln für Photovoltaik haben sich in den letzten Jahren stark vereinfacht — zum Vorteil der Betreiber.
Steuerregeln im Überblick
| Steuerart | Regelung | Grenze | Gilt seit |
|---|---|---|---|
| Mehrwertsteuer (MwSt.) | 0 % Nullsteuersatz | Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden | 01.01.2023 |
| Einkommensteuer | Vollständige Befreiung | Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden | 01.01.2022 |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmerregelung möglich | Bis 22.000 € Jahresumsatz | Laufend |
| Gewerbesteuer | Freibetrag 24.500 € | Nur bei gewerblichem Betrieb | Laufend |
0 % Mehrwertsteuer — die größte Ersparnis
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für den Kauf und die Installation von Solaranlagen auf Wohngebäuden ein Nullsteuersatz von 0 %. Das betrifft:
- ✓Photovoltaik-Module
- ✓Wechselrichter und Speichersysteme
- ✓Montage- und Installationsarbeiten
- ✓Wesentliche Komponenten (Kabel, Unterkonstruktion, Monitoring)
Rechenbeispiel: Ersparnis durch 0 % MwSt.
Eine 10 kWp Anlage kostet brutto ca. 15.500 €. Vor 2023 wären davon 19 % MwSt. = 2.475 € Mehrwertsteuer angefallen. Heute zahlen Sie diesen Betrag nicht mehr — er gehört Ihnen.
Einkommensteuer-Befreiung bis 30 kWp
Seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern komplett von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Das bedeutet:
Keine Anlage EÜR mehr
Sie müssen keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr für das Finanzamt erstellen.
Keine Eintragung in Steuererklärung
Einspeisevergütung und Eigenverbrauch müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
Rückwirkend ab 2022
Die Befreiung gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 — auch für bereits bestehende Anlagen.
Liebhaberei obsolet
Der frühere Antrag auf steuerliche Liebhaberei ist für neue Anlagen nicht mehr notwendig.
Mehrere Anlagen: Die 30-kWp-Grenze gilt pro steuerpflichtiger Person und wird über alle Objekte summiert. Wer zwei Anlagen à 20 kWp betreibt, hat 40 kWp — und verliert die Befreiung für den Teil über 30 kWp.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung nutzen
Wer Strom ins Netz einspeist, erzielt umsatzsteuerlich relevante Umsätze. Als Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 22.000 €) sind Sie von der Umsatzsteuer-Abführung befreit.
Achtung: Opt-out möglich, aber selten sinnvoll
Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um Vorsteuer auf die Anlage zurückzuerhalten. Seit 0 % MwSt. auf PV-Anlagen lohnt sich das jedoch fast nie mehr — es gibt kaum noch Vorsteuer zu holen, aber Sie binden sich 5 Jahre lang an die Regelbesteuerung.
Anlagen über 30 kWp: Was gilt dann?
Bei Anlagen über 30 kWp (oder mehreren Anlagen mit mehr als 30 kWp gesamt) greifen die Steuerbefreiungen nicht mehr vollständig:
- EinkommensteuerEinnahmen müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. EÜR oder Bilanz erforderlich.
- GewerbesteuerAb einem Gewinn von 24.500 € fällt Gewerbesteuer an. Unterhalb dieser Grenze: kein Problem.
- UmsatzsteuerRegelbesteuerung möglich — aber Beratung durch Steuerberater empfehlenswert.
Häufige Fragen zur Photovoltaik-Steuer
Muss ich für meine Solaranlage Mehrwertsteuer zahlen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 gilt 0 % Mehrwertsteuer (Nullsteuersatz) für den Kauf und die Installation von Solaranlagen auf Wohngebäuden bis zu 30 kWp. Das gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und Montage. Sie sparen damit im Schnitt 10.000–15.000 € bei einer 10-kWp-Anlage.
Muss ich Einkommensteuer auf Einnahmen aus meiner Solaranlage zahlen?
Nein, wenn Ihre Anlage bis zu 30 kWp hat und auf einem Einfamilienhaus oder einer Wohnimmobilie betrieben wird. Seit 2022 sind solche Anlagen von der Einkommensteuer befreit — rückwirkend ab 2022. Sie müssen die Einnahmen nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Was ist die Liebhaberei-Regelung bei Photovoltaik?
Bis Ende 2021 konnten Betreiber kleiner PV-Anlagen beim Finanzamt einen Antrag auf 'Liebhaberei' stellen, um sich von der Einkommensteuer-Pflicht zu befreien. Seit der Steuerbefreiung ab 2022 ist dieser Antrag für neue Anlagen obsolet — die Befreiung gilt automatisch.
Muss ich für meine Solaranlage Umsatzsteuer abführen?
Nur wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Als Kleinunternehmer (unter 22.000 € Umsatz/Jahr) sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Bei Anlagen unter 30 kWp ist dies fast immer der Fall. Nur bei gewerblichen Großanlagen oder wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, wird Umsatzsteuer fällig.
Gilt die Steuerbefreiung auch für Batteriespeicher?
Ja. Der 0 %-Mehrwertsteuersatz gilt auch für Batteriespeicher, die zusammen mit oder nachträglich zu einer Solaranlage auf einem Wohngebäude installiert werden. Die Einkommensteuerbefreiung gilt ebenfalls für den kombinierten Betrieb von PV-Anlage und Speicher.
Was passiert steuerlich, wenn meine Anlage größer als 30 kWp ist?
Bei Anlagen über 30 kWp (pro Wohneinheit) gelten die Steuerbefreiungen nicht automatisch. Sie müssen Einnahmen aus der Einspeisung dann als gewerbliche Einkünfte versteuern. Zudem kann Gewerbesteuerpflicht entstehen, wenn der Gewinn den Freibetrag von 24.500 € übersteigt.
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