SolarCheck
Ratgeber 2026

Photovoltaik auf dem Miethaus:
Mieterstrom, Rechte & Förderung 2026

Solar im Mehrfamilienhaus ist möglich — und zunehmend attraktiv. Was Mieter dürfen, was Vermieter verdienen können, und wie das Mieterstrom-Modell funktioniert.

Mieter & VermieterMieterstromzuschlagGGV seit 2023

Mieter vs. Vermieter: Wer darf was?

Als Mieter

  • Balkonkraftwerk bis 800 W — Zustimmungspflicht des Vermieters, aber Rechtsanspruch auf Erlaubnis
  • Mieterstrom kaufen, wenn Vermieter eine Anlage betreibt
  • GGV-Anteil erhalten, wenn Vermieter GGV einrichtet
  • Keine Dachmontage ohne ausdrückliche Zustimmung

Als Vermieter

  • Anlage auf eigenem Dach installieren — keine Mieter-Zustimmung nötig
  • Mieterstrom-Modell oder GGV aufsetzen
  • Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung erhalten
  • Balkonkraftwerk des Mieters ablehnen — nur bei sachlichem Grund

Das Mieterstrom-Modell erklärt

Beim klassischen Mieterstrom-Modell wird der Vermieter zum Stromlieferanten für seine Mieter. Der direkt gelieferte Solarstrom muss mindestens 10 % günstiger sein als der örtliche Grundversorgungstarif.

1

PV-Anlage installieren

Vermieter installiert Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses.

2

Direktlieferung

Solarstrom wird direkt an Mieter im Gebäude geliefert — günstiger als Netzstrom.

3

Zuschlag erhalten

Für jeden direkt gelieferten kWh erhält der Vermieter den staatlichen Mieterstromzuschlag.

Mieterstromzuschlag 2026

Der Zuschlag beträgt je nach Anlagengröße ca. 1,0–2,0 ct/kWh für direkt gelieferten Mieterstrom. Bei 30.000 kWh Direktlieferung/Jahr entspricht das 300–600 € zusätzlicher jährlicher Einnahme.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Seit dem Solarpaket I (2023) gibt es eine vereinfachte Alternative zum Mieterstrom: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Der Unterschied:

MieterstromGGV
Vermieter wird EnergieversorgerJaNein
Mieter wechseln StromanbieterJa (für Mieterstrom)Nein
VerwaltungsaufwandHochGering
Staatlicher ZuschlagJa (Mieterstromzuschlag)Nein
AbrechnungEigene StromrechnungÜber Nebenkosten möglich

Für kleinere Miethäuser (2–6 Wohneinheiten) ist die GGV meist die bessere Wahl. Für größere Projekte mit 10+ Wohnungen kann das Mieterstrom-Modell wirtschaftlicher sein.

Förderung für Vermieter

KfW 270 — Erneuerbare Energien

Zinsgünstiger Kredit auch für Mieterstrom-Anlagen. Finanziert bis zu 100 % der Investition mit langen Laufzeiten.

0 % Mehrwertsteuer

Gilt seit 2023 auch für Anlagen auf Miethäusern bis 30 kWp pro Wohneinheit.

Mieterstromzuschlag (EEG)

1,0–2,0 ct/kWh für direkt gelieferten Mieterstrom — bundesweit garantiert über 20 Jahre.

Bundesland-Förderung

Viele Länder (Berlin, Bayern, NRW) haben eigene Programme für Mehrfamilienhäuser. Details auf den Bundesland-Seiten.

Häufige Fragen

Darf ein Mieter eine Solaranlage installieren?

Ein Mieter darf eine Solaranlage (auch Balkonkraftwerk) nur mit Zustimmung des Vermieters installieren. Für Balkonkraftwerke bis 800 W hat der Mieter seit 2024 das Recht, die Zustimmung zu verlangen — der Vermieter darf sie nur aus sachlichen Gründen verweigern. Für größere Dachanlagen ist stets eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter notwendig.

Was ist das Mieterstrom-Modell?

Beim Mieterstrom installiert der Vermieter eine PV-Anlage auf dem Dach und verkauft den erzeugten Strom direkt an die Mieter im Gebäude — zu einem Preis unterhalb des lokalen Netzstrompreises. Für diesen Direktlieferungsstrom gibt es einen staatlichen Mieterstromzuschlag (je nach Anlagengröße 1,0–2,0 ct/kWh). Strom, der nicht verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist.

Lohnt sich Photovoltaik für Vermieter?

Ja, in mehrfacher Hinsicht: Höherer Immobilienwert, Mieterstrom-Einnahmen, Mieterstromzuschlag und steuerliche Abschreibung. Allerdings ist der administrative Aufwand beim Mieterstrom-Modell erheblich (Abrechnung, Messkonzept, Energieversorger-Anmeldung). Für kleinere Miethäuser kann die vereinfachte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) eine Lösung sein.

Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)?

Die GGV ist seit 2023 eine vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrom. Der Vermieter teilt den PV-Strom nach einem festen Schlüssel auf alle Wohnungen auf, ohne selbst Energieversorger werden zu müssen. Jeder Mieter bleibt bei seinem eigenen Stromanbieter für den Restbedarf. Der Verwaltungsaufwand ist deutlich geringer als beim Mieterstrom-Modell.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik auf Miethäusern?

Neben dem bundesweiten Mieterstromzuschlag gibt es in vielen Bundesländern zusätzliche Förderprogramme. KfW 270 (Erneuerbare Energien) finanziert auch Mieterstrom-Anlagen. In Berlin, NRW und Bayern existieren spezifische Förderprogramme für Mehrfamilienhäuser. Zudem gilt seit 2023 der 0%-Mehrwertsteuersatz auch für Anlagen auf Miethäusern bis 30 kWp pro Wohneinheit.

Kann ich als Mieter ein Balkonkraftwerk ohne Erlaubnis installieren?

Nein, vollständig ohne Erlaubnis nicht — aber seit der Gesetzesänderung 2024 haben Mieter ein Recht darauf, die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk (Steckersolar bis 800 W) zu erhalten. Der Vermieter darf die Genehmigung nur verweigern, wenn sachliche Gründe vorliegen (z.B. Denkmalschutz, statische Bedenken). Bei Ablehnung ohne Grund können Mieter rechtlich vorgehen.

Weiterführende Informationen

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