Marktstammdatenregister: Solaranlage anmelden 2026
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur — Fristen, Unterlagen, häufige Fehler vermeiden.
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Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden. Als Betreiber einer Solaranlage — gleich ob 5 kWp oder 500 kWp — sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anzumelden (§ 71 EEG 2023).
Die Registrierung ist kostenlos, dauert ca. 15–30 Minuten und ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer die Anmeldung vergisst oder zu spät einreicht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust der Einspeisevergütung für den Zeitraum der fehlenden Registrierung.
Wer muss im MaStR anmelden?
Grundsätzlich gilt: Jeder Betreiber einer Stromerzeugungsanlage in Deutschland ist anmeldepflichtig. Das umfasst:
Dach-Photovoltaikanlagen
Alle PV-Anlagen ab 0,1 kWp — also auch kleine Hausdachanlagen — müssen registriert werden. Es gibt keine Kleinanlagenausnahme.
Balkonkraftwerke (Stecker-Solar)
Seit 2024 gilt vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke bis 2 kWp: Anmeldung beim Netzbetreiber reicht, MaStR-Eintrag empfohlen.
Batteriespeicher
Speicher werden separat als eigene Einheit registriert und mit der dazugehörigen Erzeugungsanlage verknüpft.
Gewerbliche Anlagen
Für größere Anlagen und Betriebe gelten erweiterte Meldepflichten. Hier empfiehlt sich Unterstützung durch einen Fachmann.
Wichtige Fristen im Überblick
Die MaStR-Anmeldung ist nur eine von mehreren Pflichten, die nach der Installation einer Solaranlage zu erfüllen sind. Hier der Überblick:
| Frist | Auslöser | Pflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 1 Monat | Nach Inbetriebnahme | Anmeldung im MaStR | § 71 EEG |
| 1 Monat | Nach Inbetriebnahme | Anmeldung beim Netzbetreiber | § 8 EEG |
| Vor Inbetriebnahme | Vor Installation | Netzanschlussantrag | § 8 EEG |
| 30 Tage | Nach Installation | Finanzamt informieren (sofern Einspeisung) | § 3 Nr. 72 EStG |
Schritt-für-Schritt: So melden Sie Ihre Anlage an
MaStR-Konto erstellen
Besuchen Sie marktstammdatenregister.de und erstellen Sie ein kostenloses Konto. Dazu benötigen Sie Ihre ELSTER-Zugangsdaten (ElsterOnline) oder können sich alternativ per Post-Ident verifizieren lassen.
Anlagentyp auswählen
Nach dem Login klicken Sie auf 'Neue Einheit registrieren' und wählen 'Stromerzeugungsanlage'. Dann wählen Sie als Energieträger 'Solare Strahlungsenergie' (= Photovoltaik).
Standort & Leistung eingeben
Geben Sie die Adresse der Anlage, die installierte Leistung (kWp), das Inbetriebnahmedatum und die Anzahl der Module ein. Die Leistung finden Sie auf dem Installationsprotokoll Ihres Elektrikers.
Wechselrichter & Netzanschluss
Wählen Sie Ihren Wechselrichtertyp (Einphasig/Dreiphasig), geben Sie Nennleistung des Wechselrichters an und erfassen Sie Ihren Netzbetreiber. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Einspeisung & Vergütung
Geben Sie an, ob Strom eingespeist wird (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung). Bei Einspeisung nach EEG-Vergütung benötigen Sie zudem die Angaben zu Ihrem Einspeisevertrag.
Registrierung abschließen
Prüfen Sie alle Angaben und senden Sie die Registrierung ab. Sie erhalten eine MaStR-Nummer (z.B. SEE900123456789). Diese Nummer benötigen Sie für Behördengänge und Förderanträge.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Halten Sie folgende Informationen bereit, bevor Sie mit der Registrierung beginnen. So sparen Sie Zeit und vermeiden Unterbrechungen:
Pflichtangaben
- ✓Vollständige Adresse der Anlage
- ✓Installierte Leistung in kWp
- ✓Inbetriebnahmedatum
- ✓Anzahl der Module
- ✓Wechselrichterleistung
- ✓Netzbetreiber-Name
Bei Einspeisung zusätzlich
- →Zählernummer des Einspeisezählers
- →Einspeisevergütungsvertrag
- →IBAN für Einspeisevergütung
- →Steuer-Identifikationsnummer
- →Art der Einspeisung (Voll/Überschuss)
Häufige Fehler bei der MaStR-Anmeldung
Diese Fehler passieren besonders häufig — und lassen sich leicht vermeiden, wenn Sie die folgenden Punkte beachten:
Falsche Leistungsangabe
Verwenden Sie die Peak-Leistung der Module (kWp), nicht die Wechselrichterleistung. Der Wert steht auf dem Installationsprotokoll Ihres Elektrikers.
Falsches Inbetriebnahmedatum
Als Inbetriebnahme gilt der erste Tag der Stromerzeugung — nicht der Tag der Montage oder des Kaufs. Im Zweifel das Protokoll des Elektrikers heranziehen.
Speicher vergessen
Batteriespeicher müssen separat als eigene Einheit angemeldet werden. Nach der PV-Anlage direkt 'Neue Einheit — Speicher' hinzufügen und verknüpfen.
Netzbetreiber mit Stromanbieter verwechselt
Netzbetreiber = regionales Versorgungsunternehmen (z.B. Bayernwerk, E.ON Netz). Ihr Stromanbieter (Tarif-Anbieter) ist nicht identisch mit dem Netzbetreiber.
Zu späte Anmeldung
Starten Sie die Registrierung direkt nach der Inbetriebnahme. Die 1-Monats-Frist läuft ab dem ersten Tag der Stromerzeugung, nicht ab Netzanschluss.
Was droht bei fehlender Anmeldung?
Die Bundesnetzagentur hat die MaStR-Pflicht in den letzten Jahren verstärkt kontrolliert. Bei Verstößen drohen:
Mögliche Sanktionen
- Bußgeld bis zu 50.000 Euro
- Rückwirkender Verlust der Einspeisevergütung
- Verzögerungen bei Förderanträgen
- Probleme beim Netzanschluss
Nachträgliche Anmeldung
- Anmeldung ist jederzeit möglich
- Freiwillige Nachmeldung zeigt Kooperationsbereitschaft
- Vergütung läuft ab Registrierungsdatum
- Informieren Sie auch den Netzbetreiber
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Jetzt kostenlos berechnen →Häufige Fragen zur MaStR-Anmeldung
Wie lange habe ich Zeit, meine Solaranlage im MaStR anzumelden?▼
Sie haben einen Monat nach Inbetriebnahme Zeit. Die Frist gilt ab dem Tag, an dem Ihre Anlage erstmals Strom erzeugt hat — nicht ab dem Kaufdatum oder dem Datum der Montage.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?▼
Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Einspeisevergütung für den Zeitraum ohne MaStR-Registrierung rückwirkend aberkannt werden. Melden Sie die Anlage daher so früh wie möglich an.
Muss ich den Batteriespeicher separat anmelden?▼
Ja. Batteriespeicher werden im MaStR als eigene Einheit unter der Kategorie 'Speicher' erfasst und mit der zugehörigen PV-Anlage verknüpft. Die Anmeldung erfolgt über denselben Prozess.
Wer ist zur Anmeldung im MaStR verpflichtet?▼
Alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen — also auch Privatpersonen mit Hausdachanlagen oder Balkonkraftwerken — müssen sich im MaStR registrieren. Ausgenommen sind reine Verbrauchsanlagen ohne Einspeisung.
Ist die Anmeldung im MaStR kostenlos?▼
Ja, die Registrierung ist vollständig kostenlos. Sie benötigen lediglich einen ELSTER-Zugang oder können sich direkt auf marktstammdatenregister.de per Post-Ident registrieren.
Welche Unterlagen brauche ich für die MaStR-Anmeldung?▼
Sie benötigen: Adresse, installierte Leistung (kWp), Inbetriebnahmedatum, Anzahl Module, Wechselrichterleistung, Netzbetreiber. Bei Einspeisung zusätzlich: Zählernummer und IBAN.